Montag, 15. Oktober 2012

GEZ: tief gesunken

Jetzt ist die GEZ endgültig auf dem Niveau eines Winkeladvokaten angekommen, der fadenscheinige Abmahnungen verschickt, in der Hoffnung, der Empfänger würde sie versehentlich bezahlen oder vergessen, ihnen zu widersprechen.

Zum Hintergrund: Ich hatte ihnen in ihrem Fragebogen mitgeteilt, dass sich meine Betriebsstätte (vulgo: Arbeitszimmer) in meiner Privatwohnung befindet. 

Vielen Dank für die Beantwortung unserer Anfrage zu den beitragsrelevanten Daten ab 2013.

Sie gehen davon aus, dass Ihre Betriebsstätte beitragsfrei ist, weil sie sich im gleichen Haus wie ihre Privatwohnung befindet.

Allein die Tatsache, dass sich die Betriebsstätte und Privatwohnung im gleichen Haus befinden, ist keine Voraussetzung für eine beitragsfreie Betriebsstätte.

Beitragsfrei ist eine Betriebsstätte nur dann, wenn Sie als Selbständiger oder Freiberufler für Ihre Tätigkeit einen Arbeitsraum in Ihrer Privatwohnung nutzen und dieser ausschließlich über die Privatwohnung betreten werden kann.

Jetzt kommt der eigentliche Hammer:

Wir gehen davon aus, dass es sich in Ihrem Fall nicht um eine Betriebsstätte in der Wohnung handelt. Daher haben wir diese mit 0 Beschäftigten zum 01.01.2013 angemeldet.

Haben wir Ihre Daten richtig vermerkt? Wenn nein, teilen Sie uns diese Änderung bitte schriftlich mit. Danke.

Wie üblich kein Name, kein Ansprechpartner, keine Unterschrift. So hat in diesem Land nach 1945 nur noch die Stasi mit ihren Subjekten kommuniziert. 


Die Regeln des normalen Beamten- und Behördenapparats gelten für diese Organisation offenbar auch nicht. Kein Hinweis auf die Möglichkeit des Widerspruchs, keine Rechtsbehelfsbelehrung, garnichts. Das hat wohl Methode.

Welche Möglichkeiten hat man als Mitglied des gemeinen Stimm- und Steuerviehs eigentlich, die Rechtmäßigkeit derart kafkaesker Willkür überprüfen zu lassen?

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