Auch wenn niemand mehr wirklich daran gezweifelt hatte, ist die Stilllegung der Flüssigphase in Lüttich mit zwei Hochöfen und einem LD-Stahlwerk erst seit gestern offiziell, denn die Informations- und Beratungsphase im sog. Renault-Verfahren ist nun abgeschlossen.
Nachdem der Name Renault in diesem Zusammenhang immer wieder auftaucht, hier eine kurze Erklärung: 1997 hat Renault das Montagewerk im belgischen Vilvorde unter Ausnutzung einiger Gesetzeslücken von heute auf morgen geschlossen, wobei 3500 Beschäftigte ohne jede Vorwarnung und ohne Sozialplan auf der Straße standen. Dazu kamen weitere 1000 Arbeitnehmer bei Zulieferern. Daraufhin ist eine gesetzliche Regelung geschaffen worden, die das Verfahren bei Massenentlassungen festlegt. So muss zuerst die Betriebsversammlung informiert werden, es ist eine Informations- und Beratungsphase zu eventuellen Alternativen vorgeschrieben und es muss ein Sozialplan erstellt werden. Diese Bestimmungen sind in Belgien als loi Renault, also das Renault-Gesetz, bekannt, und das zugehörige Verfahren als la procédure Renault.
Als nächstes folgt jetzt die Phase, in der zwischen Unternehmensleitung und Gewerkschaften der Sozialplan ausgehandelt wird. Die Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer ist unterdessen von 460 auf knapp 800 gestiegen.
Foto: LD-Stahlwerk in Chertal, 2007
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