Die Änderung des Telekommunikationsgesetzes, die am letzten Sitzungstag der alten Legislaturperiode der Verabschiedung der Ehe für Alle zum Opfer gefallen war, ist am Freitag im Bundestag beschlossen worden.
Ab dem 21. Dezember 2020 müssen alle Radios in Neufahrzeugen mit vier und mehr Rädern sowie alle übrigen neu in Umlauf gebrachten Radios mit einem Display zur Anzeige des Sendernamens auch digitalen terrestrischen Rundunk - vulgo DAB+ - empfangen können. In der ursprünglichen Fassung hieß es noch DAB+ oder Digitalradio, also auch Internetradio. Davon ist in der aktuellen Variante keine Rede mehr.
Jetzt müssen sie nur noch dafür sorgen, dass man es auch überall empfangen kann...
vor 4 Tagen
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