Zu einem ordentlichen Frühjahrsputz gehört bekanntlich auch eine gründliche Entrümpelung. Die haben die Belgier gerade bei ihren verschiedenen Gesetzbüchern in Angriff genommen. Dort gibt es noch einiges, das schon länger nicht mehr zeitgemäß ist.
So besagt der Artikel 1408 des Gerichtsgesetzbuchs, dass bei einer Pfändung durch einen Gerichtsvollzieher eine Kuh oder zwölf Ziegen oder Schafe oder 24 Hühner, einschließlich Stroh und Futter für einen Monat, zum unpfändbaren Existenzminimum gehören.
Artikel 985 des Bürgerlichen Gesetzbuchs regelt das Verfassen eines Testaments in Gegenden, zu denen die Verkehrsverbindungen wegen eines Ausbruchs der Pest unterbrochen sind.
Ebenso überholt ist das Gesetz vom 16. Juni 1937, nachdem der König in Belgisch-Kongo die Mobilmachung anordnen darf.
Bislang kümmert sich um solche Relikte ein Ausschuss der beiden Parlamentskammern, gewöhnlich auf Vorschlag des Verfassungsgerichts oder der Generalstaatsanwaltschaft. Im nächsten Monat soll eine Website eingerichtet werden, über die auch die Bürger Vorschläge machen können.
vor 1 Tag
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