die Eröffnung des Konkursverfahrens
beim Handelsgericht Gläubigerschutz beantragen.
Quelle: La Voix du Nord
P.S.: Artikel am 10. 4. korrigiert - tatsächlich will man nicht die Eröffnung des Konkursverfahrens sondern Gläubigerschutz beantragen. Bei diesem Verfahren werden alle alten Verbindlichkeiten erst einmal eingefroren, und dem Gericht muß ein überzeugendes Konzept zur Sanierung des Unternehmens vorgelegt werden. Wenn dieses Verfahren scheitert, folgt die Liquidation.
Sollte sich hierbei bis Mitte Mai keine Lösung finden, ist der Kreditrahmen der Seafrance bei ihrem alleinigen Aktionär, der SNCF, angesichts der laufenden Verluste ausgeschöpft und das Unternehmen wäre zahlungsunfähig.
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