In Belgien sollen bei industriell produzierten Lebensmitteln Bezeichnungen wie "nach Großmutters Art", "nach Meisterart", "nach altem Rezept" usw., die auf eine handwerkliche Fertigung hindeuten, künftig verboten werden.
Verbraucherschützer argumentieren, dass diese Begriffe in keiner Weise definiert sind und dem Verbraucher nur Eigenschaften vortäuschen sollen, die gar nicht vorhanden sein können.
Hinweise auf eine handwerkliche Fertigung (fabrication artisanale) dürfen dann nur noch auf Produkten erscheinen, die keine Zusatzstoffe enthalten und tatsächlich nur in kleinen Mengen produziert werden.
Quelle: La Meuse
vor 3 Stunden
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