Samstag, 1. Juli 2017

Ehe für Alle rettet analoges Radio

Wohl wegen der Abstimmung über die Ehe für Alle hat es am letzten Freitag das "Vierte Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes" nicht mehr auf die Tagesordnung des Bundestags geschafft. 

Zur Erinnerung: Das war die Gesetzesvorlage, nach der künftig 'hochwertige' Radios - definiert als alle Radios, die auch den Sendernamen anzeigen - nicht mehr nur mit UKW-Empfang hätten verkauft werden dürfen. Zusätzlich (!) hätte wahlweise ein Empfangsteil für DAB+ oder Internetradio eingebaut sein müssen.

Das ist jetzt erst einmal vom Tisch und alle, die sich seit Monaten über den angeblich bevorstehenden Untergang des Abendla... pardon... des analogen Radios aufgeregt haben, können sich erst einmal wieder setzen.

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