Das Handelsgericht in Boulogne-sur-Mer hat gestern Abend bekanntgegeben, dass das Schutzverfahren für die SCOP eröffnet ist und vom Gericht zwei Verwalter ernannt werden, ohne deren Zustimmung der Vorstand nicht entlassen werden kann. Damit ist dem Aufsichtsrat unter Cappelle erst einmal die Möglichkeit genommen, sich der beiden Direktoren zu entledigen.
Aber die Jungs von der Gewerkschaft werden sicher noch andere Möglichkeiten finden, weiteres Porzellan zu zerschlagen und Übernahmekandidaten abzuschrecken.
vor 23 Stunden
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